Unsere Leistungen

Grundpflege

  • Körperpflege ( Waschen, Duschen, Rasieren, Mundpflege etc.)
  • Inkontinenzversorgung
  • Ernährung (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, mundgerechte Zubereitung etc.)
  • Mobilität (Aufstehen und Zubettgehen, Ankleiden  etc.)
  • Hilfe beim An/Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Betten / Lagern
  • Sondennahrung, Katheter und Stomaversorgung
  • Postoperative Versorgung nach Operation 

Behandlungspflege

  • Schmerzbehandlung
  • Wunderversorgung
  • Infusionen, Verabreichung von Medikamenten
  • Verbände und Injektionen
  • An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Blutzucker-, Puls- und Blutdruckkontrolle
  • Medikamentengabe und Medikamente stellen

Hauswirtschaftliche  Versorgung

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen, Spülen etc.)
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Kann über §45 oder über das Pflegegeld abgerechnet werden
  • auch als Verhinderungspflege

Weitere Dienstleistungen

Hauswirtschaftliche Dienste und Betreuungsleitstungen

Entlastung zu Hause durch hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Im Alter oder auch durch Krankheiten bedingt werden Aufgaben im Haushalt oftmals zur großen Belastung und Herausforderung für viele Menschen. Wir bieten Ihnen hierbei eine Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen. Von Einkaufen, Reinigung der Wohnung sowie Kleiderpflege/Wäschepflege versuchen wir Ihr „Zuhause“ so lange wie möglich zu erhalten. Oftmals, wenn vorhanden, werden viele Aufgaben durch Angehörige übernommen. Somit geht es bei diesen Leistungen nicht nur um die Versorgung der Pflegebedürftigen, sondern auch um die Entlastung der Angehörigen.

Aus diesem Grunde unterstützt Sie Ihre Pflegeversicherung mit dem Entlastungsbetrag von 125 EUR im Monat. Ab Pflegegrad 2 sogar zusätzlich zum Pflegegeld und /oder Sachleistungsbetrag.

Pflegeberatung §37.3 SGBXI

Die Pflegeberatung nach 37.3 ist ein unterstützendes, kostenloses Angebot der Pflegekasse und für Pflegebedürftige das Pflegegeld beziehen verpflichtend. Für Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung alle 6 Monate abzurufen. Für Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate. Werden Termine nicht wahrgenommen kann die Pflegekasse die Leistungen kürzen oder sogar einstellen.

Die Beratung findet zu Hause bei den Pflegebedürftigen statt. Sie dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und soll eine Hilfestellung für Pflegepersonen sein die Menschen in ihrer häuslichen Umgebung Pflegen und versorgen. Bei Bedarf können Empfehlungen zur Überprüfung bzw. Höherstufung des Pflegegrades beantragt werden.

Damit unsere examinierten Fachkräfte bei Ihnen zu Hause die Beratung durchführen können, muss der/die Pflegebedürftige vorher bei uns als Beratungskunde aufgenommen und registriert werden. Dies ist nur einmal notwendig, bei dem Folgeberatungsbesuch haben wir dann Ihre Daten sofort bereit. Wir reichen den Nachweis für den Beratungsbesuch bei der gesetzlichen Pflegekasse ein. Privatpatienten reichen diesen mit der Rechnung, wie gewohnt, selbst bei der Privaten Pflegekasse ein.

Finanzierung medizinische Leistungen nach SGBV

Bei Leistungen der Behandlungspflege nach SGBV, welches in der Regel medizinische Leistungen beinhaltet, werden diese über eine ärztliche Verordnung durch den Arzt bei der Krankenkasse eingereicht. Erhält der Pflegedienst nach Prüfung der Krankenkasse die Genehmigung der Leistungen, können die verordneten Tätigkeiten wie z.B. Insulingabe oder Verabreichen von Medikamenten, mit der Krankenkasse direkt abgerechnet werden. Privatpatienten reichen Ihre Privatrechnung wie gewohnt bei der Kasse ein, um eine Rückerstattung zu bekommen.

Finanzierung Pflegeleistungen nach SGBXI

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss vorher eine Einstufung in ein Pflegegrad erfolgen. Dazu prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes den Pflege-und Betreuungsbedarf des Antragstellers. Dies bildet die Grundlage für alle Zuschüsse in Geld-und Sachform seitens der Pflegekasse. Umso höher der Pflegegrad des Pflegbedürftigen ausfällt, umso höher liegt der monatliche Geldleistungsbetrag oder der gewährte Sachleistungsbetrag. Für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet dies, je höher der Pflegegrad umso mehr Leistungen können über einen Pflegedienst eingekauft werden. Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist immer an Ihrer jeweiligen Krankenkasse angegliedert.

Verhinderungspflege

Sämtliche Leistungen der Körperpflege können auch als Verhinderungspflege abgerechnet werden, falls die Betreuende Person einmal ausfällt.