Die Pflegeberatung nach 37.3 ist ein unterstützendes, kostenloses Angebot der Pflegekasse und für Pflegebedürftige das Pflegegeld beziehen verpflichtend. Für Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung alle 6 Monate abzurufen. Für Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate. Werden Termine nicht wahrgenommen kann die Pflegekasse die Leistungen kürzen oder sogar einstellen.
Die Beratung findet zu Hause bei den Pflegebedürftigen statt. Sie dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und soll eine Hilfestellung für Pflegepersonen sein die Menschen in ihrer häuslichen Umgebung Pflegen und versorgen. Bei Bedarf können Empfehlungen zur Überprüfung bzw. Höherstufung des Pflegegrades beantragt werden.
Damit unsere examinierten Fachkräfte bei Ihnen zu Hause die Beratung durchführen können, muss der/die Pflegebedürftige vorher bei uns als Beratungskunde aufgenommen und registriert werden. Dies ist nur einmal notwendig, bei dem Folgeberatungsbesuch haben wir dann Ihre Daten sofort bereit. Wir reichen den Nachweis für den Beratungsbesuch bei der gesetzlichen Pflegekasse ein. Privatpatienten reichen diesen mit der Rechnung, wie gewohnt, selbst bei der Privaten Pflegekasse ein.